Körperverletzung - was kann ich machen? | Dr. Klammer Anwalt Wien

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Körperverletzung - was kann ich machen?

Körperverletzung ist ein ernstes Thema, das viele rechtliche Fragen aufwirft. Ob eine harmlose Auseinandersetzung oder eine schwerwiegende Verletzung – schnell kann es zu strafrechtlichen Konsequenzen kommen.

Doch was genau gilt als Körperverletzung, welche Strafen drohen, und welche Rechte haben Opfer? Was kann ich machen wenn ich der Beschuldigte bin? In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie wissen müssen und wie Dr. Gregor KLAMMER Ihnen helfen kann.

Dr. Klammer und Team bei der Beratung

Was bedeutet Körperverletzung?

In Österreich ist die Körperverletzung ein Straftatbestand, der im Strafgesetzbuch (StGB) in den §§ 83–88 geregelt ist.

Grundsätzlich liegt eine Körperverletzung vor, wenn eine Person eine andere körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt. Dabei wird zwischen verschiedenen Schweregraden unterschieden – von der einfachen Körperverletzung bis hin zu schweren oder gar lebensgefährlichen Verletzungen.

Auch fahrlässige Körperverletzungen, etwa durch Unfälle oder Nachlässigkeit, können strafbar sein. Die Strafen reichen von Geldstrafen bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen, abhängig von der Schwere der Tat und ob sie vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde.

Besondere Umstände, wie Gewalttaten gegen Schutzbefohlene oder die Verwendung gefährlicher Mittel, können die Strafe zusätzlich verschärfen.

Welche Arten an Körperverletzung gibt es?

Nach österreichischem Recht gibt es verschiedene Arten der Körperverletzung, die sich nach Schweregrad und Tathandlung unterscheiden:

§ 83 StGB

1. Einfache Körperverletzung

Dies bedeutet eine Person misshandelt eine andere körperlich oder schädigt diese an der Gesundheit.

Strafe: Geldstrafe (bis zu 720 Tagessätze) oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr
§ 84 StGB

2. Schwere Körperverletzung

Die Verletzung verursacht eine ernsthafte Gesundheitsschädigung oder das Opfer ist länger als 24 Tage arbeitsunfähig.

Strafe: 6 Monate bis 5 Jahre Freiheitsstrafe
§ 85 StGB

3. Körperverletzung mit schwerer Dauerfolge

Wenn eine Körperverletzung eine länger oder gar für immer andauernde schwerwiegende Folge hat (Gehörverlust, Arbeitsunfähigkeit, ...).

Strafe: 1-10 Jahre Freiheitsstrafe
§ 86 StGB

4. Körperverletzung mit tödlichem Ausgang

Die Verletzung hat den Tod der betroffenen Person zur Folge.

Strafe: 1-15 Jahre Freiheitsstrafe
§ 87 StGB

5. Absichtliche schwere Körperverletzung

Eine Verletzung die vorsätzlich einer Person zugefügt wird.

Strafe: 1-10 Jahre Freiheitsstrafe
§ 88 StGB

6. Fahrlässige Körperverletzung

Eine Verletzung wird durch fahrlässiges Verhalten des Täters zugefügt.

Strafe: Geldstrafe (bis zu 180 Tagessätzen) oder Freiheitsstrafe von bis zu 3 Monaten

Was ist der Unterschied zwischen fahrlässig und vorsätzlich?

Der Unterschied zwischen vorsätzlicher (absichtlicher) und fahrlässiger Körperverletzung liegt in der Absicht des Täters.

Vorsätzlich (absichtlich)

bedeutet, dass jemand eine andere Person bewusst verletzen wollte oder zumindest wusste, dass es passieren wird und es in Kauf genommen hat.

Beispiel: Eine Schlägerei, bei der jemand absichtlich zuschlägt.

Fahrlässig

bedeutet, dass die Verletzung nicht absichtlich, sondern durch Unachtsamkeit oder Nachlässigkeit entstanden ist.

Beispiel: Ein Autofahrer, der eine rote Ampel übersieht und dadurch einen Unfall verursacht, bei dem jemand verletzt wird.

Was sind die strafrechtlichen Folgen einer Körperverletzung?

Die rechtlichen Konsequenzen einer Körperverletzung in Österreich hängen von der Schwere der Tat und den Begleitumständen ab.

1. Einfache Körperverletzung (§ 83 StGB)

Wird meist mit einer Geldstrafe (bis zu 720 Tagessätze) oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet.

2. Schwere Körperverletzung (§ 84 StGB)

Wenn die Verletzung schwerwiegender ist (z. B. eine längere Arbeitsunfähigkeit), drohen 6 Monate bis 5 Jahre Freiheitsstrafe.

3. Körperverletzung mit schwerer Dauerfolge (§ 85 StGB)

Diese Körperverletzung wird mit 1-10 Jahren Freiheitsentzug geahndet.

4. Körperverletzung mit tödlichem Ausgang (§ 86 StGB)

Bei vorsätzlich herbeigeführter schwerer Verletzung mit tödlicher Folge kann das Urteil 1 bis 15 Jahre Freiheitsstrafe betragen.

5. Absichtlich schwere Körperverletzung (§ 87 StGB)

Absichtlich schwere Körperverletzung: 1-10 Jahre
Wenn die Person ein Polizist etc. ist: 2-10 Jahre
Körperverletzung mit Dauerfolge: 1-15 Jahre

6. Fahrlässige Körperverletzung (§ 88 StGB)

Wird meist mit einer Geldstrafe (bis zu 180 Tagessätzen) oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Monaten geahndet.

Neben der strafrechtlichen Ahndung können auch zivilrechtliche Konsequenzen folgen.

Kann ich Schadenersatz oder Schmerzensgeld bekommen?

Neben den strafrechtlichen Konsequenzen hat eine Körperverletzung in Österreich auch zivilrechtliche Folgen, insbesondere für den Täter, der dem Opfer Schaden zugefügt hat. Das bedeutet, dass das Opfer Schadenersatz und Schmerzensgeld fordern kann.

1. Schadenersatz

Deckt die materiellen Schäden, die durch die Verletzung entstanden sind. Dazu gehören etwa Arztkosten, Krankenhausaufenthalte, Therapiekosten, Medikamentenkosten sowie Verdienstausfälle, wenn das Opfer aufgrund der Verletzung nicht arbeiten kann.

2. Schmerzensgeld

Ein finanzieller Ausgleich für körperliche und psychische Schmerzen. Die Höhe richtet sich nach dem Ausmaß der Verletzung und der Dauer der Beeinträchtigung.

3. Pflegekosten und Rentenansprüche

Falls die Verletzung zu einer dauerhaften Beeinträchtigung führt, kann das Opfer Ersatz für notwendige Pflege- oder Betreuungskosten verlangen. In schweren Fällen kann auch ein dauerhaftes Einkommen (Rente) gefordert werden, wenn das Opfer nicht mehr arbeiten kann.

4. Haftung des Täters

Der Täter ist für diese Kosten verantwortlich und muss sie selbst tragen – oder seine Haftpflichtversicherung, falls eine solche besteht. In manchen Fällen kann es auch eine Mitverschuldensprüfung geben, wenn das Opfer zur Eskalation beigetragen hat.

Um solche Ansprüche geltend zu machen, ist oft ein zivilrechtliches Verfahren erforderlich. Dr. Gregor Klammer kann hier helfen, die Ansprüche durchzusetzen um eine faire Entschädigung zu erhalten.

Was kann ich machen wenn ich einer Körperverletzung beschuldigt werde?

Das wichtigste ist ruhig zu bleiben und folgende Schritte zu beachten:

1

Keine Aussagen ohne Anwalt

Der wichtigste Schritt ist, zunächst keine Aussage bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft zu machen, bevor ein Anwalt konsultiert wurde. Ungenaue oder unbedachte Aussagen können später gegen die beschuldigte Person verwendet werden.

2

Rechtsanwalt hinzuziehen

Ein erfahrener Strafverteidiger kann die beste Strategie entwickeln, Akteneinsicht beantragen und prüfen, ob eine Verteidigung auf Notwehr, Fahrlässigkeit oder fehlende Beweise gestützt werden kann.

Unsere Notfall Nummer 24/7 ist: +43 650 7283562 (WhatsApp)
3

Beweise sichern

Falls es Zeugen gibt oder Videoaufnahmen existieren, die die Unschuld belegen, sollten diese umgehend gesichert werden. Auch medizinische Gutachten oder andere Beweise können helfen, die Situation aufzuklären.

4

Mögliche außergerichtliche Einigung prüfen

In manchen Fällen kann eine außergerichtliche Einigung mit dem Opfer (z. B. eine Zahlung von Schmerzensgeld) helfen, ein Strafverfahren abzuwenden oder die Strafe zu mildern.

5

Gerichtliches Verfahren abwarten

Falls es zu einer Anklage kommt, entscheidet ein Gericht über Schuld oder Unschuld. Hierbei ist eine professionelle Verteidigung entscheidend, um eine möglichst milde Strafe oder einen Freispruch zu erreichen.

Wichtig ist, ruhig zu bleiben und sich frühzeitig anwaltliche Unterstützung zu holen, um die bestmögliche Verteidigung aufzubauen.

Hier können Dr. Gregor KLAMMER und sein Team auf jeden Fall helfen.

Erfolgreicher Praxisfall

Ein aktueller Fall aus unserer Kanzlei zeigt, wie wichtig professionelle Verteidigung bei Körperverletzungsvorwürfen ist.

🏆 Freispruch von Körperverletzung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit im Straßenverkehr

Erfolgreiche Verteidigung vor Gericht

📋 Ausgangslage

Unser Mandant wurde beschuldigt, im Straßenverkehr einen anderen Verkehrsteilnehmer körperlich verletzt und dessen körperliche Sicherheit gefährdet zu haben. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen Körperverletzung (§ 83 StGB) und Gefährdung der körperlichen Sicherheit (§ 89 StGB).

⚖️ Herausforderung

Der Fall basierte hauptsächlich auf Zeugenaussagen, die sich jedoch als widersprüchlich erwiesen. Es galt zu beweisen, dass die Vorwürfe nicht den Tatsachen entsprachen und unser Mandant unschuldig war.

🎯 Unsere Strategie

  • Detaillierte Beweissicherung: Systematische Analyse aller Zeugenaussagen
  • Widersprüche aufzeigen: Inkonsistenzen in den Beschuldigungen identifizieren
  • Fachkundige Verteidigung: Professionelle Prozessführung vor Gericht
  • Rechtliche Argumentation: Präzise Darlegung der Rechtslage

✅ Ergebnis

Vollständiger Freispruch unseres Mandanten von allen Vorwürfen

Das Gericht folgte unserer Argumentation vollständig und sprach unseren Mandanten in allen Anklagepunkten frei.

Unsere Experten im Strafrecht

Mit unseren ausgewiesenen Experten im Strafrecht, sind Sie auf alle Fälle gut vertreten. Durch ihre jahrelange Expertise in diesem Gebiet, sind sie für alles gerüstet.

Ing. Eugenio Gualtieri

Ing. Eugenio GUALTIERI, LL.M.

Rechtsanwalt

Ing. Gualtieri, LLM unterstützt die Kanzlei Klammer als ständiger Substitut.

Ing. Gualtieri, LLM berät vor allem im Bereich der Vermögensdelikte wie Betrug, Untreue, Diebstahl oder Sozialbetrug.

Dabei ist insbesondere zu beachten, dass im Sozialbetrugsbereichs aktuell große Missstände herrschen und die Behörden oft ohne Beweise zu einer Verurteilung tendieren. Gerade Sozialbetrugsvorwürfe sollte man keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen, sondern einen erfahrenen Verteidiger konsultieren.

Sprachen: Deutsch und Englisch.
Mag. Vadim Gusenov

Mag. Vadim GUSENOV

Rechtsanwaltsanwärter

Mag. Vadim Gusenov ist bereits jahrelang als Rechtsanwaltsanwärter in unserer Kanzlei tätig.

Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Wien (Mag. iur.) sowie an der Universität in Moskau (Jurist). Seine Schwerpunkte liegen im Straf- und Fremdenrecht.

Im Strafrecht verteidigt er insbesondere in den Bereichen der Körperverletzung, Betrug und der Sexualdelikte. Auch ist er Spezialist für Beschwerden gegen ungerechtfertigte Untersuchungshaft.

Mag. Gusenov berät auch im Fremdenrecht und kann daher auch bei der Beratung dieses Rechtsgebiet mitdenken. Gerade im Strafrecht kommt es in der Folge oft zu Ausweisungen und Abschiebungen.

Sprachen: Deutsch und Russisch.
Mag. Igor Matejuk

Mag. Igor MATEJUK, BEd

Rechtsanwaltsanwärter

Herr Matejuk ist auf Strafrecht spezialisiert und verfügt über umfassende Erfahrung, insbesondere im Bereich des Opferschutzrechts. Mit seiner tiefgehenden Expertise und strategischen Herangehensweise steht er seinen Mandanten in allen strafrechtlichen Angelegenheiten entschlossen zur Seite.

Er studierte Rechtswissenschaften (Mag. iur.) sowie Germanistik und Geschichte (BEd) an der Universität Wien. Seine berufliche Laufbahn führte ihn sowohl in eine renommierte Wirtschaftsrechtskanzlei als auch in den NGO-Bereich, wo er jahrelang als Jurist tätig war. Dabei sammelte er wertvolle Erfahrung im Strafrecht sowie in den Bereichen Fremden-, Sozial- und Arbeitsrecht.

Sprachen: Deutsch, Englisch, Polnisch und Italienisch.

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